Privatpraxis und Abrechnung

Kosten & Kostenerstattung

Das OrthoCenter ist eine Privatpraxis. Hier erfahren Sie, wie nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet wird und was Privatversicherte und Selbstzahler beachten sollten.

GOÄGrundlage der Abrechnung
EinzelfallUmfang & Schwierigkeit
TarifabhängigErstattung
VorabGrößere Leistungen klären
Zur PersonAls ehemaliger Leistungssportler verbinde ich klinische Arbeit, Sportmedizin und Forschung.
PD Dr. med. Daniel P. BertholdPD Dr. med. Daniel P. BertholdFacharzt · Privatdozent · Sportorthopäde
100+ Publikationen · davon 90 PubMed-indexiert
Forschung und Ausbildung
Forschung und Publikationen
Daniel Berthold bespricht Untersuchungsergebnisse mit einem Patienten
Wirbelsäulenmodell im Sprechzimmer des OrthoCenter München

Stand der Forschung

Was bekannt ist und was offenbleibt.

Die folgenden Punkte trennen belastbare Erkenntnisse von offenen Fragen.

01Abrechnung

Leistung statt Pauschalversprechen

Der Rechnungsbetrag entsteht aus den tatsächlich erbrachten Leistungen, dem ärztlichen Aufwand und den Regeln der GOÄ. Ohne Kenntnis des individuellen Termins ist ein seriöser Endbetrag häufig nicht möglich.

02Erstattung

Versicherungstarif bleibt entscheidend

Die Rechnung und die Erstattung sind getrennte Vorgänge. Selbst bei medizinisch sinnvoller Behandlung kann ein Tarif Leistungen, Faktoren oder Verfahren begrenzen.

03Transparenz

Fragen vor größeren Leistungen

Bei planbaren, umfangreichen oder möglicherweise nicht vollständig erstatteten Leistungen sollte der finanzielle Rahmen vorab besprochen und bei Bedarf dem Kostenträger vorgelegt werden.

01

Abrechnungsgrundlage

Wie eine privatärztliche Rechnung entsteht.

Privatärztliche Leistungen werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Die Rechnung führt die erbrachten Leistungen mit Gebührenziffer, Leistungsbeschreibung, Faktor und Betrag auf.

Moderne Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht unmittelbar abgebildet sind, können unter den Voraussetzungen der GOÄ analog zu einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden. Die konkrete Abrechnung richtet sich nach dem tatsächlich erbrachten Leistungsumfang.

02

Privatversicherung & Beihilfe

Warum Rechnung und Erstattung nicht dasselbe sind.

Privatversicherte erhalten die ärztliche Rechnung und reichen sie – abhängig von Tarif, Selbstbehalt und persönlicher Entscheidung – bei ihrer Versicherung und gegebenenfalls der Beihilfe ein. Der Umfang der Erstattung ergibt sich nicht aus der Website der Praxis, sondern aus den jeweiligen Vertrags- und Tarifbedingungen.

Bei einer geplanten kostenintensiven Maßnahme, einem besonderen Verfahren oder einer Honorarvereinbarung empfiehlt sich eine schriftliche Vorabklärung mit dem Kostenträger. Eine vollständige Erstattung kann von der Praxis nicht garantiert werden.

03

Selbstzahler

Privatärztliche Behandlung ohne private Vollversicherung.

Auch gesetzlich Versicherte können sich als Selbstzahler privatärztlich behandeln lassen. Vor einer Leistung sollte offen sein, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht oder nur nach vorheriger besonderer Vereinbarung übernimmt.

Der medizinisch sinnvolle Umfang wird erst nach Fragestellung, vorhandenen Befunden und Untersuchung festgelegt. Deshalb nennen wir auf dieser Seite keine pauschalen Endpreise für Diagnostik oder Therapie.

04

Planbare Leistungen

Wann eine Vorabklärung besonders sinnvoll ist.

  • umfangreiche Diagnostik oder Verlaufsmessungen
  • Gang- und Laufanalyse
  • PRP, Hyaluron, Infusionen oder andere besondere Verfahren
  • orthopädische Gutachten und umfangreiche Aktenprüfung
  • geplante Operationen und mögliche separate Klinikleistungen
  • Leistungen, die laut Tarif nur eingeschränkt erstattet werden
05

Vor Ihrem Termin

Diese Fragen können Sie vorab klären.

  • Welche Leistungen sind voraussichtlich erforderlich?
  • Gibt es eine medizinisch sinnvolle Alternative?
  • Ist eine Analogabrechnung oder besondere Vereinbarung vorgesehen?
  • Sollte vorab ein Kostenträger kontaktiert werden?
  • Entstehen neben ärztlichen Leistungen weitere Kosten, etwa durch eine Klinik?

Quellen

Verwendete Quellen.

Die Links führen zu Fachliteratur, offiziellen Profilen und den genannten Medienbeiträgen.

Aus der Sprechstunde

Fragen, die Patienten häufig stellen.

Was kostet ein erster Termin?

Der konkrete Betrag hängt von Beratung, Untersuchung, vorhandenen Befunden und gegebenenfalls zusätzlicher Diagnostik ab. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Leistungen der GOÄ; bei Fragen kann die Praxis den voraussichtlichen Rahmen erläutern.

Übernimmt meine private Krankenversicherung alle Kosten?

Das hängt vom individuellen Tarif, möglichen Selbstbehalten, Faktoren und der konkreten Leistung ab. Eine vollständige Erstattung kann nicht garantiert werden; bei größeren planbaren Leistungen sollte der Tarif vorab geprüft werden.

Kann ich als gesetzlich Versicherter einen Termin vereinbaren?

Ja, als Selbstzahler. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht vorausgesetzt werden kann und vorab geklärt werden sollte.

Wie werden Gutachten berechnet?

Der Rahmen richtet sich nach Fragestellung, Untersuchung, Aktenumfang, Bildgebung und gewünschter Gutachtenform. Nach einer Vorprüfung kann der voraussichtliche Aufwand offener eingeschätzt werden.

Terminvereinbarung

Termin in meiner Sprechstunde.

Bringen Sie vorhandene Befunde und Bildaufnahmen mit. Ich prüfe sie zusammen mit Untersuchung und Beschwerdeverlauf.

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